Ehebruch allein führt nicht automatisch zum Verlust von Unterhaltsansprüchen, jedoch kann ein schwerwiegendes Fehlverhalten wie eine lang andauernde Affäre dies begründen. © dpa / Andrea Warnecke/dpa-tmn Dieser Beitrag stammt aus dem Nachrichtenangebot der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und wurde nicht durch unsere Redaktion bearbeitet. Berlin – Scheitert eine Ehe, weil einer der Partner fremdgegangen ist, führt das nicht automatisch dazu, dass der Ehebrecher sein Recht auf Unterhaltszahlungen verliert. Dies kann jedoch passieren, insbesondere wenn der Ehebruch nicht isoliert war, sondern eine dauerhafte Affäre darstellt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins weist auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg (Az. 2 UF 222/23) hin.
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