Dating-Abo: Vorsicht vor Abzocke auf Partnerbörse

Dating Ratgeber
Dating-Abo: Vorsicht vor Abzocke auf Partnerbörse

Das hat die Seniorin erlebt: Auf der Datingplattform “Liebe über 60” sucht eine Seniorin aus dem Kanton Bern nach einem Partner. Sie entscheidet sich für ein dreimonatiges Abo, das sie für etwa 30 Franken pro Monat annimmt. Allerdings belastet die Dating-Plattform ihre Kreditkarte mit fast 400 Franken. “Nie hätte ich so viel Geld für eine Mitgliedschaft ausgegeben”, sagt die Rentnerin. Sofort wendet sie sich an den Kundensupport, um den Vertrag rückgängig zu machen.

Die Partnerbörse behauptet: Die Firma Dating Lions, die die Website betreibt, besteht auf der Zahlung. Der Gesamtbetrag wurde der Kundin vor der Zahlung klar angezeigt. Die etwa 30 Franken sind wöchentlich fällig. Diese Information ist der Kundin genauso wenig aufgefallen wie der Gesamtbetrag, sagt sie. Die Firma bleibt bei ihrer Position.

Die SRF-Recherche zeigt: “Liebe über 60” scheint älteren Menschen bewusst einen falschen Eindruck zu vermitteln. Erst bei der Eingabe der Kreditkartendaten wird der Gesamtbetrag sichtbar, jedoch versteckt. Im Kleingedruckten wird erwähnt, dass die Abo-Kosten von 30 Franken wöchentlich anfallen – und nicht, wie zuerst angenommen, monatlich. Diese Informationen sind für ältere Menschen kaum lesbar. Betrügen die Dating Lions also ältere Menschen schamlos? Die Firma hat nicht auf die Vorwürfe von SRF reagiert. Mehrere E-Mails des SRF-Konsumentenmagazins “Espresso” bleiben unbeantwortet.

Doch es gibt ein Happy End: Seit der Anfrage von SRF hat die Dating Lions die Bernerin nicht mehr kontaktiert. Und zum Glück hat die 69-jährige Frau ihre Bank Valiant über die verdächtige Transaktion informiert. Die Bank teilt SRF mit, dass eine Untersuchung eingeleitet wurde. Sie konnten das Geld zurückfordern. Die Anmeldung auf der Partnerbörse war enttäuschend für die Kundin, aber am Ende blieb der finanzielle Schaden glücklicherweise aus.

So kannst Du Dein Dating-Abo widerrufen: Die Regeln für Partnervermittlungsaufträge sind im Obligationenrecht festgelegt. Laut Gesetz kann ein Kunde den Vertrag innerhalb von vierzehn Tagen ohne Kosten widerrufen. Diese Regelung stammt aus einer Zeit vor dem Aufkommen von Online-Partnerbörsen, gilt aber auch für Online-Datingportale, so der Konsumentenschutz und Rechtsexperten.

Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes, erklärt: “Auch wenn die spezielle Regelung nicht greifen würde, würde der Vertrag mit der Partnervermittlung als Auftrag betrachtet.” Verträge können laut Gesetz jederzeit widerrufen und gekündigt werden. Nur die bis dahin entstandenen Kosten müssen bezahlt werden.

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