Karlsruhe. Im Streit um die Gestaltung ihres privaten Tinder-Profils ist eine Offizierin der Bundeswehr vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Verfassungsbeschwerde wurde in Karlsruhe nicht angenommen, wie das Gericht mitteilte.
Sie hatte versucht, sich gegen einen disziplinären Verweis zu wehren, der aufgrund des Inhalts ihres Profils auf der Dating-Plattform verhängt wurde.
Die damalige Kommandeurin Anastasia Biefang hatte 2019 in ihrem Profil geschrieben: „Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. All genders welcome.“ Dies wurde von der Bundeswehr beanstandet. Ein Disziplinarvorgesetzter gab ihr einen Verweis. Biefang war zu dieser Zeit Kommandeurin des Informationstechnikbataillons 381 in Storkow.
Die Soldatin ging vor die Fachgerichte, jedoch ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte zuletzt im Mai 2022 den Verweis. Obwohl ihr Verhalten nicht das Ansehen der gesamten Bundeswehr unmittelbar beeinträchtigte, war Biefang ihrer Pflicht zur Wahrung ihres Ansehens nicht nachgekommen, entschied der 2. Wehrdienstsenat. Sie durfte ihre Worte nicht so wählen, dass ihr Ansehen als Soldatin beschädigt wurde.
Unter anderem gegen diese Entscheidung legte Biefang in Karlsruhe mit einer Verfassungsbeschwerde Einspruch ein. Das Bundesverfassungsgericht bewertete die Klage jedoch als unzulässig, da der Verweis gemäß der Wehrdisziplinarordnung vor Einreichung der Verfassungsbeschwerde bereits getilgt worden war. Eine Disziplinarmaßnahme muss nach drei Jahren gelöscht werden.
Das Ziel der Verfassungsbeschwerde schien damit hinfällig zu sein. Biefang hatte nicht ausreichend dargelegt, warum weiterhin ein Bedarf an rechtlichem Schutz bestehen sollte. (Az. 2 BvR 110/23)
/https://cdnd.singlepilot.com/999-uploads/www.singlepilot.com/2025/4/dF02Z1V-z64NSKYWCDIF0.jpg)